Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeiten ist seit Gründung der Kanzlei die Beratung der im Inland ansässigen Mandant*innen bezüglich der im Ausland erzielten Einkünfte. Ziel ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung und die optimale Nutzung von im Ausland entrichteten Steuern.
Ebenso vertreten wir ausländische Mandant*innen jeglicher Rechtsform, die ihre inländischen Einkünfte in Deutschland versteuern müssen. Zwei Fachberater*innen für internationales Steuerrecht sind auch Bestandteil unseres Teams.



Werde Teil des Teams. Bewirb dich.